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Geschichte


Das Institut für Steuerrecht wurde 1942 als Lehrstuhl für Finanz- und Steuerrecht eingerichtet und von Ottmar Bühler (Institutsleitung 1942-1952) und Armin Spitaler (Institutsleitung 1953-1963) aufgebaut. Klaus Tipke (Institutsleitung 1967-1988) und sein Nachfolger Joachim Lang (Institutsleitung 1988-2006) begründeten die "Kölner Schule des Steuerrechts", welche sich für ein an Prinzipien orientiertes und transparentes Steuerrecht einsetzt. Seit 2006 führt Johanna Hey das Institut als Vertreterin der Kölner Schule in dritter Generation.


Prof. Dr. Ottmar Bühler

Institutsleitung 1942-1952

Ottmar Bühler wurde 1884 in Zürich geboren. Den Hauptteil seiner Studienzeit verbrachte er an der Landesuniversität Tübingen. Er promovierte und habilitierte sich in der Württembergischen Verwaltung im öffentlichen Recht. Bühlers Spezialisierung auf das Steuerrecht 1919/20 setzte mit dem einschneidenden Umbruch auf dem Steuersektor durch Finanzminister Erzbergers Reform ein. Am 01.12.1942 übernahm Bühler den in Deutschland ersten speziellen Lehrstuhl für Finanz- und der Steuerrecht (Pausch, Persönlichkeiten Steuerkultur, 1992, 124). Nach dem Zusammenbrechen des Hitlerregimes war Bühler der erste deutsche Hochschullehrer, der ein "neues Beginnen wissenschaftlicher Arbeit am Steuerrecht" ankündigte und in seinem Kölner Institut für Steuerrecht mit der Aufarbeitung des zurückliegenden steuerfachlichen Unrechts begann. Für Bühler wurde im Zeichen der angespannten Besatzungsteuern die Forderung um so dringender, "beim Vollzug dieser Gesetze die rechtsstaatlichen Postulate, die der Hitlerstaat so weitgehend mißachtet hatte, wieder zur Geltung zu bringen". Im April 1947 initiierte er in Bonn die erste steuerwissenschaftliche Tagung der Nachkriegszeit, die sich mit der Neuorientierung des Steuerrechts befasste. Im Verlaufe des Bonner Tagungsprogramms verständigten sich die drei Fachdiziplinen der Universität zu Köln auf den ersten gemeinsamen Nachkriegslehrplan für das steuerwissenschaftliche Studium, um Finanzbeamten, Steuerberatern, Rechtsanwälten etc. die nötige Ausbildung bereitzustellen. Damit wurde Köln zur steuerwissenschaftlichen Hochburg der Nachkriegszeit (Pausch, Persönlichkeiten Steuerkultur, 1992, 130). Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wirkte Bühler im Wissenschaftlichen Beirat des Bundesfinanzministeriums bei der Neugestaltung der Steuergesetzgebung mit. Nach seiner Emeritierung 1952 überarbeitete er u.a. seinen zweibändigen Grundriss "Steuerrecht ", der 1951/53 als erstes Fachlehrbuch der Nachkriegszeit eine Lücke auf dem akademisches Büchermarkt schloss. Er verstarb 1965 im Alter von 80 Jahren in München. Die wissenschaftliche Nachwelt sieht Bühlers Hauptleistung in der festen Eingliederung des Steuerrechts in den Kreis der Rechts- und Staatswissenschaft (Pausch, Persönlichkeiten Steuerkultur, 1992, 132).


Prof. Dr. Armin Spitaler

Institutsleitung 1953-1963

Armin Spitaler wurde 1898 in Prag geboren. Nach seinem Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Wien und Prag trat er 1920 in Prag als "Konzipient" in den staatlichen Finanzdienst ein. Neben seiner Dienstzeit absolvierte er 1921 seine Promotion. 1922 wechselte Spitaler in die Handels- und Gewerbekammer in Reichenberg über, wo er schließlich zum Präsidialsekretär aufstieg. Hier begann seine Fachschriftstellerei. 1932 erhielt Spitaler ein Stipendium aus der Rockefeller Foundation New York. Als Ergebnis seiner Forschung legte er 1936 seine Habilitationsschrift "Das Doppelbesteuerungsproblem bei den direkten Steuern" vor. Fünf Jahre später zog er als planmäßiger Extraordinarius für Volkswirtschaftslehre, insbesondere für Finanzwissenschaft sowie für Finanz- und Steuerrecht, in die Prager Universität ein. 1942 wurde er als 44-jähriger zum Krieg eingezogen und geriet 1945 in Kriegsgefangenschaft. Nach der Schließung der Deutschen Universität in Prag war Spitaler als Syndikus bei der Industrie tätig, bis ihn 1947 ein Ruf der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln zur Gastprofessur an der Seite von Ottmar Bühler erreichte. Im gleichen Jahr wurde er auch in den Vorstand des neugegründeten Fachinstituts der Steuerberater berufen. Für Spitaler war es geradezu eine Gewissenspflicht, die aus der Hitler-Diktatur kommenden Steuerberater in eine freiheitlich-demokratische Berufsausübung hinüberzugeleiten. Das Ordinariat für deutsches und internationales Finanz- und Steuerrecht an der Universität zu Köln als Nachfolger Bühlers übernahm er schließlich 1953. Zu den großen Werken Spitalers gehören insbesondere die "Grundsatzfragen der AO". Diese bildeten den Schwerpunkt seiner Erläuterungen in dem ersten Großkommentar zum "Steuergrundgesetz" der Bundesrepublik Deutschland, dem 1951 begonnenen Hübschmann/Hepp/Spitaler. Zu seinen Verdiensten zählen auch die "Steuerberater-Jahrbücher" von 1949 bis 1963/64. Spitalers Anliegen war es, zu den Grundlagen, den tragenden Rechtsgedanken vorzudringen. Nach eigenen Angaben wollte er die Systematisierung des Steuerrechts in einem zusammenfassenden Lehrbuch darstellen, das unvollendet blieb. Er starb 1963 im Alter von 65 Jahren in Köln.


Prof. Dr. Klaus Tipke

Institutsleitung 1967-1988

Klaus Tipke wurde 1925 im Kreis Stade/Niedersachsen geboren. Nachdem er für die letzten beiden Kriegsjahre noch zur Wehrmacht eingezogen worden und nach schwerer Kriegsverletzung gesundheitlich wiederhergestellt war, studierte er drei Semester Philosophie und sechs Semester Rechtswissenschaften in Hamburg. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen begann Tipke seinen steuerrechtlichen Beruf 1954 in der Finanzverwaltung Hamburg. Drei Jahre später wurde er an das Finanzgericht Hamburg berufen und war damals der jüngste Finanzrichter der Bundesrepublik. Neben seinem Richteramt baute Tipke seine literarische Prominenz in kurzer Zeit aus. Von 1957 bis 1966 veröffentlichte er in Fachzeitschriften achtzig Beiträge zum allgemeinen Abgabenrecht, zum Steuerprozessrecht, zum Einkommen- und Umsatzsteuerrecht. 1961/63 publizierte er gemeinsam mit Heinrich Wilhelm Kruse den Kommentar zur Reichsabgabenordnung. Von 1964 bis 1967 war er Lehrbeauftragter für Steuerrecht der Universität Hamburg. An die Universität zu Köln wurde Tipke 1966 berufen, wo er 1967 seine Lehrtätigkeit als Nachfolger von Armin Spitaler aufnahm. Zugleich beendete er seinen Richterdienst als Senatspräsident. Anfangs verirrten sich nur wenige Studenten in die steuerrechtlichen Vorlesungen, schon bald aber füllte Tipke den Hörsaal mehr und mehr. Dies lag zum einen an seiner überzeugenden Persönlichkeit und zum anderen daran, dass das Fach "Steuerrecht" an Prüfungsrelevanz gewann, indem es in Nordrhein-Westfalen - u.a. dank Tipkes Einsatz - selbständiges Wahlfach des rechtswissenschaftlichen Studiums wurde. Auch wurde "Steuerrecht" bald Wahlfach der WiSo-Studiengänge und somit schließlich zum "Fach der großen Hörsäle". 1973 erweiterte Tipke seine Vorlesungsskripte zu dem von ihm sog. "systematischen Grundriß Steuerrecht", der als Tipke/Lang zum Klassiker des deutschen Steuerrechts avancierte. Wie kein anderer verstand es Tipke, komplizierteste Begriffe und Zusammenhänge zu entschlüsseln und ein scheinbar trockenes Thema geradezu belletristisch abzuhandeln (Lang, StuW 1985, 301, 304). Tipke war der maßgebliche Mitbegründer der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, deren erster Vorstandsvorsitzender (1967 bis 1981) und Ehrenmitglied er wurde. Von 1973 bis 1988 war Tipke Herausgeber von Steuer und Wirtschaft. Mit seinen wegweisenden Arbeiten gilt Tipke als Gründer der "Kölner Schule des Steuerrechts", die dem "Chaos der Steuergesetze" eine Ordnung des Steuerrechts entgegensetzen will. Die von ihm entwickelte Lehre des inneren Systems des Steuerrechts fordert die einsichtige und folgerichtige Ausgestaltung der Besteuerung auf der Grundlage allgemein akzeptierter, meist verfassungskräftiger Rechtsprinzipien. Seine gesamte wissenschaftliche Forschung gipfelt in dem dreibändigen Werk "Die Steuerrechtsordnung", das er 1993 publizierte. Tipke rückt darin das Thema "Steuergerechtigkeit und Steuerrechtfertigung" in den Mittelpunkt seiner Überlegungen und entwickelt eine der Steuerethik verpflichtete Steuerlehre (Kirchhof, StuW 1996, 3, 4). Weltweit findet sich kein Werk, das die Grundlagen des Steuerrechts umfassender darlegt. Wohl vor allem wegen seiner "Steuerrechtsordnung" wurde Tipke Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften. Weitere maßgebliche Schriften von Tipke sind: Steuergerechtigkeit in Theorie und Praxis, 1981; Besteuerungsmoral und Steuermoral, 2000; Einkommensteuer-Wirrwar, 2006; Innere Sicherheit und Gewaltkriminalität, 1998. Tipke war Ehrenmitglied des Instituto Brasileiro de Direito tributario, Sao Paulo, des Instituto internacional de estudios de direito do estado, Porto Alegre, des Consejo del Instituto universitario de estudios fiscales, Murcia. Klaus Tipke verstarb am 13.5.2021 im Alter von 95 Jahren in Köln.

  • Nachruf bei SZ-Online v. 14.5.2021
  • Traueranzeige, FAZ v. 29.05.2021
  • Drüen, Nachruf auf Klaus Tipke, DStR 2021, 1385
  • Hey, Klaus Tipke (1925–2021), JZ 2021, 721
  • Seer, Klaus Tipke (8.11.1925 – 13.5.2021) – Leben im Dienst der Steuerrechtswissenschaft, FR 2021, 665
  • Kirchhof, Klaus Tipke: Steuergerechtigkeit, StuW 2021, 189

Weitere Informationen über Klaus Tipke finden Sie bei

Die Schriftenverzeichnisse von Klaus Tipke finden Sie hier

  • Schriftenverzeichnis bis 1995 [PDF]
  • Schriftenverzeichnis ab 1994 [PDF]

Prof. Dr. Joachim Lang

Institutsleitung 1988-2006

Joachim Lang wurde 1940 in München als Sohn eines Arztes und einer Schauspielerin geboren. Seine Kindheit und Jugend verbrachte er am Bodensee. Nach dem Abitur 1959 im Internat der Schule Schloss Salem absolvierte er die Theaterschule Max Reinhardt des Landes Berlin. Im Wintersemester 1960/61 begann er das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität München, das er 1965 abschloss. Während des Studiums beeindruckte ihn besonders Karl Larenz, dessen Methodenlehre ihn bis heute nachhaltig beeinflusst. Indessen erschien ein ihm angebotenes Dissertationsthema aus dem klassischen Zivilrecht systematisch schon zu abgeklärt, so dass ihm Claus-Wilhelm Canaris, der für Doktoranden zuständige Assistent von Karl Larenz, den Rat gab, sich einem Rechtsgebiet zuzuwenden, das noch in den dogmatischen Anfängen stecke, wie etwa das für jeden Bürger so wichtige Steuerrecht. Diesen Rat befolgte Joachim Lang. Nach Referendarzeit und zweitem Staatsexamen in München bewarb er sich um eine Dissertation bei Klaus Tipke, der ihm das Thema "Systematisierung der Steuervergünstigungen" anvertraute. Er gab seine Stelle in der Rechtsabteilung eines Maschinenbaukonzerns in Friedrichshafen auf und wechselte 1970 in die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung und zwei Jahre später in das Bundesfinanzministerium. Nach seiner Promotion nahm er 1974 das Angebot von Klaus Tipke an, sich zu habilitieren. Im Wintersemester 1981/82 habilitierte ihn die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln mit venia legendi im Steuerrecht und öffentlichen Recht. Seine Habilitationsschrift "Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer" zog das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil vom 3.11.1982 zum Ehegattensplitting heran (BVerfGE 61, 319, 346, 355). Wenige Monate nach seiner Habilitation wurde Joachim Lang auf den Lehrstuhl für Steuerrecht an der Technischen Universität Darmstadt berufen, wo er sieben Jahre lehrte und im akademischen Jahr 1986/87 das Amt des Dekans wahrnahm. 1988 trat er die Nachfolge seines Lehrers Klaus Tipke an und übernahm von ihm ab der 12. Auflage (1989) das bereits führende Lehrbuch "Steuerrecht, Ein systematischer Grundriß" und baute ihn zum unbestrittenen Klassiker "Tipke/Lang" aus. Ab dem Jahrgang 1989 übernahm er die geschäftsführende Herausgabe von "Steuer und Wirtschaft". Die interdisziplinäre "Zeitschrift für die gesamten Steuerwissenschaften" nimmt im wirtschaftswissenschaftlichen Ranking der deutschsprachigen top journals eine erste Stelle ein. Die Systematisierung des Steuerrechts und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ökonomen sind die zentralen Anliegen der Forschung von Joachim Lang. Er führte die Dogmatik der "systemtragenden Prinzipien" seines Lehrers Klaus Tipke in einer "Kölner Schule" des Steuerrechts mit dem Ziel eines transparenten, prinzipientreuen und möglichst einfachen Steuerrechts fort. Schon während seiner Tätigkeit in der Finanzverwaltung erkannte er, dass dieses Ziel nicht allein durch eine rechtswissenschaftliche Dogmatisierung des Steuerrechts zu erreichen ist, sondern auch einer Strukturreform der Steuergesetze bedarf. 1984 begann seine reformerische Arbeit. Ministerpräsident Lothar Späth berief ihn in eine von der badenwürttembergischen Landesregierung eingesetzten Steuerreformkommission, die Leitlinien für "Steuern der neunziger Jahre" entwickelte. Joachim Lang verfasste den 1985 veröffentlichten "Reformentwurf zu Grundvorschriften des Einkommensteuergesetzes". 1987 berief ihn Bundesfinanzminister Gerhard Stoltenberg in die Unabhängige Kommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts. Dort engagierte er sich besonders bei der Formulierung von Vorschriften, die als Vorlage für die Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts dienen sollte. 1992 erteilte ihm Bundesfinanzminister Theodor Waigel den Auftrag, für die Beratung mittel- und osteuropäischer Staaten Mustersteuergesetze auszuarbeiten. Er verfasste den 1993 veröffentlichten "Entwurf eines Steuergesetzbuchs", der für eine Vielzahl von Steuerreformen in Mittel- und Osteuropa genutzt wurde. 1998 berief Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine Joachim Lang in die Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung, wo er das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden übernahm. Der Gesetzgeber folgte mit dem Steuersenkungsgesetz von 2000 der "Brühler Empfehlung" dieser Kommission, das Körperschaftsteuersystem von dem Vollanrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren umzustellen. Aus der steuerpolitischen Tätigkeit ergab sich eine enge Zusammenarbeit mit Ökonomen. 1989 wurde Joachim Lang zu einem Referat auf dem von Manfred Rose in Heidelberg veranstalteten internationalen Kongress "Konsumorientierte Neuordnung des Steuersystems" eingeladen. Auf diesem Kongress referierten weltbekannte Ökonomen, u. a. Richard A. Musgrave und James M. Buchanan, der 1986 mit dem Nobelpreis ausgezeichnet wurde. Joachim Lang trug einen "interdisziplinär juristisch-ökonomischen Lösungsansatz" zu einer konsumorientierten Einkommen- und Unternehmensteuer" vor. Zu Joachim Langs Freude bewährte sich die Zinsbereinigung auch in der Praxis. Ihre Einführung in Kroatien trug zu wirtschaftlichem Aufschwung und der Verringerung der Arbeitslosigkeit bei. Dabei konnte auch auf Joachim Langs Kodifikationsleistung zurückgegriffen werden. Er hatte zuvor im Auftrag das Bundesfinanzministeriums in seinem "Entwurf eines Steuergesetzbuchs" eine zinsbereinigte Unternehmensteuer ausformuliert. 1993 bis 1999 war Joachim Lang Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, die er 1975 als Wissenschaftlicher Assistent von Klaus Tipke mitbegründete. Seit der Gründung gehörte er dem Vorstand der Gesellschaft als Schriftführer bis 1981 an. Er pflegte zahlreiche internationale Beziehungen mit Kollegen ausländischer Universitäten, besonders in den Niederlanden, Italien, Spanien, Japan, der Türkei und Brasilien. Berkeley besuchte er 1994, Japan mehrmals seit 1990. Bis zu seiner Emeritierung war er Senatsbeauftragter für die Partnerschaft zwischen der Keio Universität in Tokio und der Universität zu Köln. 1998 und 2009 reiste er zu Vroträgen nach Brasilien. Er ist wie Klaus Tipke Ehrenmitglied des Instituto Brasileiro de Direito Tributario, Sao Paulo. Ein Teil des Tipke/Lang (§§ 1-10 der 18. Auflage) ist in die portugiesische Sprache übersetzt und 2008 in Porto Alegre als Band I des übersetzten Lehrbuchs veröffentlicht worden. Im März 1997 lud er gemeinsam mit Dieter Birk (Münster) zehn Kollegen europäischer Universitäten in das Institut für Steuerrecht ein, um das "Academic Committee of European Tax Law" zu gründen. Aus diesem Kreis ging die "European Association of Tax Law Professors" (EATLP) hervor, die heute wichtigste Vereinigung europäischer Steuerrechtsprofessoren, die einen jährlichen Kongress veranstaltet. 2003 fand der EATLP-Kongress in Köln über das Thema "The Notion of Income from Capital" statt. Auf Grund einer überparteilichen Intitiative wurde im Juli 2004 unter dem Dach der Berliner Stiftung Marktwirtschaft die Kommission "Steuergesetzbuch" mit dem Ziel einer Strukturreform der Ertragsteuern einberufen. Unter der Gesamtleitung von Joachim Lang arbeiteten zeitweise als Kommissionsmitglieder oder externe Berater mehr als 70 hochqualifizierte Experten aus allen Bereichen des Steuerwesens zusammen. Nachdem die Kommission im Januar 2006 ihr steuerpolitisches Programm und im November 2008 ein stark vereinfachtes Einkommensteuergesetz vorgestellte, präsentierte sie 2010 das Buch über alle Entwürfe und Vorschläge. 2006 wurde Joachim Lang emeritiert und übergab das Institut seiner Schülerin Johanna Hey. Der Abschied von der Lehre fiel ihm schwer. Die Mitarbeiter des Instituts überreichten ihm eine "Ehrenschrift", in der eine studentische Hilfskraft schrieb: "Zu Beginn meines Studiums hatte ich keine Ahnung, welchen Schwerpunkt ich einmal wählen würde. Ich war nur davon überzeugt, dass es sicher nicht Steuerrecht sein würde. Um mich auf ein Verwaltungspraktikum vorzubereiten, bin ich dennoch in Ihrer Vorlesung zum Einkommensteuerrecht gelandet. Schon eine Woche später habe ich auch den Grundkurs Steuerrecht gehört. Die Art und Weise, wie Sie diese als so trocken verschrieene Materie lebendig gemacht haben, hat mich auf Anhieb begeistert. Die vielen tagespolitischen Exkurse, der Appell an die Studenten, sich kritisch zu beteiligen und vor allem die stetige Betonung der Bedeutung gerechtigkeitsorientierter Grundwerte haben mir gezeigt, wie elementar steuerrechtliche Fragen sein können und wie sehr sich eine nähere Beschäftigung mit dem Steuerrecht lohnt." Auch nach seiner Emeritierung war Joachim Lang noch lange beruflich aktiv. Bis zum Jahrgang 2015 gab er geschäftsführend die im Institut betreute Zeitschrift Steuer und Wirtschaft heraus. Seine politikberatende Tätigkeit führte er fort. Als Rechtsanwalt und Steuerberater (seit 1988) befasste er sich mit Fällen von grundsätzlicher Bedeutung und führte Musterprozesse. Er verstarb 2018 im Alter von 77 Jahren in Bergisch Gladbach.

Weitere Informationen über Joachim Lang finden Sie bei

Das Schriftenverzeichnis von Joachim Lang finden Sie hier


 

Klaus Tipke (†), Johanna Hey und Joachim Lang (†)
Klaus Tipke (†), Roman Seer, Joachim Lang (†), Johanna Hey und Joachim Englisch bei der Übergabe der Festschrift "Gestaltung der Steuerrechtsordnung" für Joachim Lang zum 70. Geburtstag (2017)