Studium
Vorlesungen im Wintersemester
Grundkurs Steuerrecht
Die Veranstaltung (Vorlesung und Übung) beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Steuerrechts. So geht es vor allem darum, wer (Bund, Länder oder Gemeinden) welche Geldleistungen (Steuern, Sonderabgaben, Vorzugslasen, d.h. Gebühren/Beiträge) erheben darf und welche Grenzen sich aus Art. 20 GG (Rechtsstaatsprinzip) und aus den Grundrechten in Art. 3 GG (allgemeiner Gleichheitssatz), Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie), Art. 14 GG (Eigentumsfreiheit), Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und Art. 2 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) für die Besteuerung ergeben. Die Veranstaltung ist darauf ausgelegt, dass Sie diese ohne steuerliche und juristische Vorkenntnisse belegen können, weshalb sie insbesondere auch für Studierenden der WiSo-Fakultät geeignet ist. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung im Sommersester von Prof. Hennrichs gelesen wird und es dort eher um eine allgemeine Einführung in die Besteuerung geht (z.B. die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften).
Einkommensteuerrecht
Die Veranstaltung (Vorlesung und Übung) beschäftigt sich mit der Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen. Die Studierenden lernen in dieser Vorlesung insbesondere, welche Arten von Einkünften das Einkommensteuergesetz unterscheidet (Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte), worin dabei die wesentlichen Unterschiede liegen (Reinvermögenszuwachstheorie vs. Quellentheorie), wie die Einkünfte berechnet werden (Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, durch Einnahmeüberschussrechnung oder durch Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten) und wie im Anschluss daran das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, welches sodann durch Anwendung des persönlichen Steuersatzes die individuelle Steuerbelastung wiedergibt. In diesem Gesamtkontext werden den Studierenden auch weitere wesentliche Grundlagen und Prinzipien des deutschen Einkommensteuerrechtes vermittelt, wie z.B. das objektive und subjektive Nettoprinzip. Ziel der Veranstaltung ist es – vereinfacht gesagt – zu verstehen, wie die wichtigste deutsche Steuer (gemessen am Gesamtaufkommen) technisch funktioniert und welcher Systematik sie folgt. Die Besteuerung von Kapitalgesellschaften ist nicht Teil dieser Veranstaltung, sondern wird in der Vorlesung Unternehmensteuerrecht behandelt. Auch in dieser Veranstaltung bieten sich steuerliche Vorkenntnisse an, sind jedoch nicht zwingend erforderlich.
Europäisches Steuerrecht
Die Veranstaltung (nur Vorlesung) beschäftigt sich mit dem Einfluss des Europarechts auf das nationale und internationale Steuerrecht. Hierbei wird insbesondere die Frage erörtert, inwieweit eine unterschiedliche steuerliche Behandlungen von In- und (EU-)Ausländern sowie von In- und Auslandsinvestitionen mit den Grundfreiheiten vereinbar ist. Darüber hinaus werden die Auswirkungen des europäischen Beihilferechts und europäischer Steuerharmonisierung auf das Steuerrecht dargestellt. Aufgrund des stetig steigenden Einflusses des Europarechts auf das nationale Steuerrecht, sollte diese Vorlesung eine Pflichtveranstaltung für alle steuerlich interessierten Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät sein. Zu den Besonderheiten für Studierende der WiSo-Fakultät siehe oben. Steuerliche Vorkenntnisse werden nicht zwingend vorausgesetzt, sind jedoch von Vorteil, da es sich um eine durchaus anspruchsvolle Materie handelt. Die Behandlung der Auswirkung des Europarechts auf die indirekten Steuern ist der Vorlesung „Recht der indirekten Steuern“ im Sommersemester vorbehalten.
Buchführungs- und Bilanzkunde
In der Veranstaltung (Blockseminar) wird im ersten Teil das System der doppelten Buchführung vermittelt. Durch viele Beispiele wird die buchungstechnische Behandlung von Geschäftsvorfällen dargestellt. Der zweite Vorlesungsabschnitt beschäftigt sich mit dem handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss. Im letzten Abschnitt wird auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) eingegangen. Im Rahmen der Veranstaltung kann ein Teilnahmeschein erworben werden. Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Blockveranstaltung ist sowohl die Teilnahme erforderlich als auch ein kurzer mündlicher Vortrag (ca. 10 Minuten). Die Vortragsthemen inklusive Literaturhinweise werden ca. zwei Wochen vor dem Seminar per E-Mail bekannt gegeben. Auch Wirtschaftsjuristen können an dem Blockseminar teilnehmen und einen Leistungsnachweis im Schwerpunkt erhalten. Der mündliche Vortrag wird bei den Wirtschaftsjuristen benotet.
Die Veranstaltung findet im WS 2022/2023 nicht statt.
Vorlesungen im Sommersemester
Steuerverfahrensrecht
Die Veranstaltung (Vorlesung und Übung) beschäftigt sich mit der Abgabenordnung, die sich als das elementarste Gesetz des deutschen Steuerrechts bezeichnen lässt, da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden. Als "allgemeines Steuerrecht und Steuerverfahrensrecht" ist in ihr geregelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden und außergerichtliche Rechtsbehelfe verfahrensrechtlich zu behandeln sind. Darüber hinaus, wie Steuerbescheide geändert werden können. Daneben enthält die Abgabenordnung auch wesentliche materiell-rechtliche Vorschriften zum Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht, zum Gemeinnützigkeitsrecht und zum Steuerschuldrecht. Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kennen diese Materie aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz, gleichwohl sind keine Vorkenntnisse erforderlich, sodass die Veranstaltung insbesondere auch für Studierende der WiSo-Fakultät geeignet ist. Sie bietet vor allem einen Vorteil, wenn das Ablegen des Steuerberaterexamens geplant ist.
Recht der indirekten Steuern
Die Veranstaltung (Vorlesung und Übung) beschäftigt sich überwiegend mit der Besteuerung von Umsätzen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Umsatzsteuer, welche auch als Mehrwertsteuer bekannt ist, ist neben der Einkommensteuer die zweite große Steuer auf Bundesebne gemessen an ihrem Gesamtaufkommen. Auch wenn das Umsatzsteuergesetz im Vergleich zu anderen Steuergesetzen relativ wenig Umfang aufweist, darf es in seiner Komplexität nicht unterschätzt werden. Denn die Umsatzsteuer ist bedingt durch einen einheitlichen EU-Binnenmarkt geprägt von einer europäischen Harmonisierung (Mehrwertsteuersystemrichtlinie). Entsprechend unterliegen grenzüberschreitende Umsätze anderen Regelungen als rein Inländische, wobei es letztlich oftmals nur eine Frage des Details ist, welche Paragrafen zur Anwendung kommen. Die Veranstaltung gliedert sich in einen allgemein gehaltenen Teil, in welchem die wesentlichen Grundlagen und Begriffe, wie z.B. was eine Leistung ist oder „wo“ eine Leistung erbracht wird, erläutert werden. Sodann werden innerstaatliche Sachverhalte betrachtet und analysiert, wie hoch z.B. die Umsatzsteuer konkret ist (7% oder 19%) und wann und wie diese zu entrichten ist. Abschließend werden auch grenzüberschreitende Umsätze betrachtet, wobei es primär auf die Frage ankommt, welcher Staat das Besteuerungsrecht für die konkrete Leistung hat. Ergänzt wird die Vorlesung durch verfahrensrechtliche Aspekte sowie die Untersuchung von Missbrauchsgefahren, welche die Umsatzsteuer, welche vom Unternehmer selbst berechnet wird, zwangsläufig unterliegt. Steuerliche Vorkenntnisse sind in dieser Veranstaltung nicht erforderlich.
Unternehmensteuerrecht
Das große Unternehmen von einem Einzelkaufmann persönlich geführt werden, wie es das Handelsgesetzbuch selbst noch als Regelfall vorsieht, ist auf Grund der Haftungsrisiken und der fehlenden Flexibilität im täglichen Geschäftleben mittlerweile zur absoluten Ausnahme geworden. Realität ist vielmehr, dass fast alle mittelgroßen und großen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, AG oder auch OHG firmieren. Entsprechend wichtig ist auch die Besteuerung eben jener Rechtsformen geworden. Die Veranstaltung (nur Vorlesung) beschäftigt sich deshalb primär mit der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Zunächst werden auch hier Grundlagen besprochen, wie z.B. die in Deutschland bestehende dualistische Besteuerung von Unternehmensgewinnen, wonach Kapitalgesellschaften, wie die GmbH oder AG, dem Körperschaftsteuergesetz folgend als eigenes Steuersubjekt behandelt werden und einem proportionalem Steuersatz von 15% unterliegen, wohingegen Personengesellschaften, wie die OHG oder KG, dem Einkommensteuergesetz folgend gemäß dem Transparenzprinzip mit dem individuellen Steuersatz der dahinterstehenden Gesellschaftern besteuert werden. Im Anschluss werden die steuerrechtlichen Besonderheiten vertieft und anschließend dargestellt, wie die festzusetzende Steuer zu ermitteln ist. Ergänzend hierzu behandelt die Vorlesung auch Ausführungen zur Gewerbesteuer, welche als zusätzliche Steuer für Gewerbetreibende von den Kommunen erhoben wird. Für den Besuch dieser Veranstaltung sind steuerliche Vorkenntnisse, insbesondere im Einkommensteuerrecht, von Vorteil.
Internationales Steuerrecht
In der heutigen Zeit sind nur wenige Unternehmer ausschließlich auf dem nationalen Markt tätig. Auch Nichtunternehmer, wie Arbeitnehmer oder Immobilienbesitzer, sind immer häufiger im Ausland beschäftigt oder unterhalten dort Grundbesitz. Die Frage, welcher Staat den Gewinn eines Unternehmens oder das Einkommen einer natürlichen Person besteuern darf, wenn die Grenzen des heimischen Marktes überschritten sind, bestimmt sich dabei nach verschiedenen Rechtsnormen und ist Gegenstand dieser Veranstaltung (nur Vorlesung). Die wichtigste Rechtsquelle ist hier neben nationalen Vorschriften und europäischen Richtlinien das Völkerrecht. In diversen sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) haben die Staaten untereinander geregelt, wer wann das Besteuerungsrecht auf das Einkommen des Steuersubjektes haben soll. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden daher zuerst die nationalen Rechtsquellen, wie das Außensteuergesetz, betrachtet und sodann auch die internationalen Bezüge, wie die DBA oder das internationale Umwandlungssteuerrecht, besprochen. Für diese Veranstaltung sind Vorkenntnisse im Ertragsteuerrecht erforderlich und geboten.
Umwandlungssteuerrecht
Die Veranstaltung (nur Vorlesung) beschäftigt sich mit der Frage, welche steuerrechtlichen Konsequenzen sich ergeben, wenn ein Unternehmen seine Rechtsform wechselt. Gründe, warum Unternehmen überhaupt ihre Rechtsform wechseln wollen, wurzeln regelmäßig in wirtschaftlichen und juristischen Interessen. Ein wirtschaftliches Bedürfnis könnte z.B. die Verschmelzung bzw. Eingliederung anderer Unternehmen in die eigene Unternehmensstruktur sein. Ein rechtlicher Grund ist insbesondere die Begrenzung der persönlichen Haftung, indem z.B. eine OHG (hier haften die Gesellschafter) in eine GmbH umgewandelt wird. Diese eigentlich rein zivilrechtliche Umwandlung der Unternehmensrechtsform hat jedoch gravierende steuerrechtliche Folgen. Denn das deutsche Steuerrecht unterscheidet bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen danach, ob es sich bei dem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) oder um eine Personengesellschaft (OHG oder KG) handelt. Erstere unterliegen dem Körperschaftsteuergesetz und sind eigene Steuersubjekte, letztere unterliegen dem Einkommensteuergesetz und sind somit selbst nur Gegenstand der Gewinnermittlung. Diese dualistische Besteuerungsstruktur von Unternehmensgewinnen mündet in eine Vielzahl von Besonderheiten und Unterschieden. Das bedeutet, dass ein und derselbe Sachverhalt unterschiedliche steuerrechtliche Folgen auslöst, abhängig von der Rechtsform. Wechselt nun ein Unternehmen seine Rechtsform, so müssen diese Unterschiede ausgeglichen werden, damit es am Ende nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt oder eine solche gar vollständig unterbleibt. Dazu bedarf es gesetzlicher Bestimmungen, welche im Umwandlungssteuerrecht ihren Niederschlag gefunden haben. Entsprechend behandelt die Vorlesung verschiedene Konstellationen von Rechtsformwechseln und deren steuerrechtlichen Konsequenzen.
Klausurhinweise
Hinsichtlich der Markierung von Gesetzen in Klausuren richten wir uns nach den Vorgaben des für Sie einschlägigen Prüfungsamts:
Schwerpunktseminar
Das Schwerpunktseminar "Aktuelle Fragen des Steuerrechts" wird im WiSe 2024/25 angeboten.
Themenausgabe: Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9 (2. Etage) am 02.09.2024 ab 10:00 Uhr
Blockseminar für Vorträge: Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9 (2. Etage) voraussichtlich am 16.12.2024
Im Anschluss an die Themenvergabe ist eine maximal 30-seitige Arbeit zu dem ausgegebenen Thema anzufertigen. Die Schreibzeit beträgt max. 6 Wochen und endet dementsprechend am 14.10.2024 (spätester Abgabetermin im Institut während der Öffnungszeiten bis 17:00 Uhr). Im Rahmen des Blockseminars präsentiert jeder Teilnehmer sein Thema in einem 20-minütigen Vortrag mit anschließender Diskussion.
Ansprechpartner: Marc Arends
WS 2024/25
Bitte beachten Sie, dass die verbindlichen Klausurtermine auf der Internetseite des Prüfungsamtes veröffentlicht werden. LL.M.-Studenten haben grundsätzlich die Möglichkeit eine mündliche Prüfung abzulegen. Bitte melden Sie sich hierfür per E-Mail an.
Grundkurs Steuerrecht
Vorlesung: Prof. Dr. Johanna Hey
Montags (ab 07.10.2024), 10:00-11:45 Uhr (Gebäude 100 / Hörsaal XVIII)
Übung: Marc Arends
Mittwochs (ab 23.10.2024), 16:00-17:30 Uhr (Gebäude 414 / Raum 0.111)
Klausur: 01.02.2025, 8:00-10:00 Uhr (Gebäude 100 / Aula 3 /124)
Einkommensteuerrecht
Vorlesung: Prof. Dr. Johanna Hey
Montags (ab 07.10.2024), 12:00-13:45 Uhr (Gebäude 100 / Hörsaal XVIII)
Übung: Nicole Felix
Montags (ab 21.10.2024), 16:00-17:30 Uhr (Gebäude 414 / Raum 6.229)
Klausur: 03.02.2025, 8:00-10:00 Uhr (Gebäude 105 / Hörsaal B / C)
Europäisches Steuerrecht
Vorlesung: Thomas Sendke
Mittwochs (ab 09.10.2024), 17:45-19:15 Uhr (Gebäude 414 / Raum 6.229)
Klausur: 05.02.2025, 16:00-18:00 Uhr (Geb. 414 / Raum 6.229)