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Vorlesungen in Wintersemestern

Grundkurs Steuerrecht

Die Veranstaltung (Vorlesung und Übung) beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Steuerrechts. So geht es vor allem darum, wer (Bund, Länder oder Gemeinden) welche Geldleistungen (Steuern, Sonderabgaben, Vorzugslasen, d.h. Gebühren/Beiträge) erheben darf und welche Grenzen sich aus Art. 20 GG (Rechtsstaatsprinzip) und aus den Grundrechten in Art. 3 GG (allgemeiner Gleichheitssatz), Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie), Art. 14 GG (Eigentumsfreiheit), Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und Art. 2 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) für die Besteuerung ergeben. Die Veranstaltung ist darauf ausgelegt, dass Sie diese ohne steuerliche und juristische Vorkenntnisse belegen können, weshalb sie insbesondere auch für Studierenden der WiSo-Fakultät geeignet ist. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung im Sommersester von Prof. Hennrichs gelesen wird und es dort eher um eine allgemeine Einführung in die Besteuerung geht (z.B. die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften).

Einkommensteuerrecht

Die Veranstaltung (Vorlesung und Übung) beschäftigt sich mit der Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen. Die Studierenden lernen in dieser Vorlesung insbesondere, welche Arten von Einkünften das Einkommensteuergesetz unterscheidet (Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte), worin dabei die wesentlichen Unterschiede liegen (Reinvermögenszuwachstheorie vs. Quellentheorie), wie die Einkünfte berechnet werden (Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, durch Einnahmeüberschussrechnung oder durch Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten) und wie im Anschluss daran das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, welches sodann durch Anwendung des persönlichen Steuersatzes die individuelle Steuerbelastung wiedergibt. In diesem Gesamtkontext werden den Studierenden auch weitere wesentliche Grundlagen und Prinzipien des deutschen Einkommensteuerrechtes vermittelt, wie z.B. das objektive und subjektive Nettoprinzip. Ziel der Veranstaltung ist es – vereinfacht gesagt – zu verstehen, wie die wichtigste deutsche Steuer (gemessen am Gesamtaufkommen) technisch funktioniert und welcher Systematik sie folgt. Die Besteuerung von Kapitalgesellschaften ist nicht Teil dieser Veranstaltung, sondern wird in der Vorlesung Unternehmensteuerrecht behandelt. Auch in dieser Veranstaltung bieten sich steuerliche Vorkenntnisse an, sind jedoch nicht zwingend erforderlich.

Europäisches Steuerrecht

Die Veranstaltung (nur  Vorlesung) beschäftigt sich mit dem Einfluss des Europarechts auf das nationale und internationale Steuerrecht. Hierbei wird insbesondere die Frage erörtert, inwieweit eine unterschiedliche steuerliche Behandlungen von In- und (EU-)Ausländern sowie von In- und Auslandsinvestitionen mit den Grundfreiheiten vereinbar ist. Darüber hinaus werden die Auswirkungen des europäischen Beihilferechts und europäischer Steuerharmonisierung auf das Steuerrecht dargestellt. Aufgrund des stetig steigenden Einflusses des Europarechts auf das nationale Steuerrecht, sollte diese Vorlesung eine Pflichtveranstaltung für alle steuerlich interessierten Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät sein. Zu den Besonderheiten für Studierende der WiSo-Fakultät siehe oben. Steuerliche Vorkenntnisse werden nicht zwingend vorausgesetzt, sind jedoch von Vorteil, da es sich um eine durchaus anspruchsvolle Materie handelt. Die Behandlung der Auswirkung des Europarechts auf die indirekten Steuern ist der Vorlesung „Recht der indirekten Steuern“ im Sommersemester vorbehalten.

Buchführungs- und Bilanzkunde

In der Veranstaltung (Blockseminar) wird im ersten Teil das System der doppelten Buchführung vermittelt. Durch viele Beispiele wird die buchungstechnische Behandlung von Geschäftsvorfällen dargestellt. Der zweite Vorlesungsabschnitt beschäftigt sich mit dem handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss. Im letzten Abschnitt wird auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) eingegangen. Im Rahmen der Veranstaltung kann ein Teilnahmeschein erworben werden. Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Blockveranstaltung ist sowohl die Teilnahme erforderlich als auch ein kurzer mündlicher Vortrag (ca. 10 Minuten). Die Vortragsthemen inklusive Literaturhinweise werden ca. zwei Wochen vor dem Seminar per E-Mail bekannt gegeben. Auch Wirtschaftsjuristen können an dem Blockseminar teilnehmen und einen Leistungsnachweis im Schwerpunkt erhalten. Der mündliche Vortrag wird bei den Wirtschaftsjuristen benotet.