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Hinweise für Autoren

Steuer und Wirtschaft erscheint 4x pro Jahr (zum 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11.). Bitte übersenden Sie nur finale Manuskripte im Wordformat per E-Mail an Prof. Dr. Gary Rüsch. Besondere Formatierungshinweise sind für die Beitragseinreichung nicht zu beachten. Wir freuen uns aber, wenn Sie die vollen Aufsatztitel (insbesondere bei internationalen Beiträgen) zitieren. Für ökonomische Beiträge empfehlen wir zur richtigen Inizierung bei Google Scholar allerdings spezielle Zitierregeln (s. Google Scholar).

Eingereichte Manuskripte

Eingereichte Beiträge werden zunächst von den geschäftsführenden Herausgebern auf ihre Eignung für das Profil von Steuer und Wirtschaft geprüft. Bitte beachten Sie, dass keine Beiträge veröffentlicht werden, die auf Gutachten für private Auftraggeber beruhen oder denen im Falle von Entscheidungs- bzw. Praxisanmerkungen eine Verfahrensbeteiligung zu Grunde liegt.
 

Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge

Steuer und Wirtschaft ist die einzige deutschsprachige Zeitschrift, die im VHB-Jourqual-3-Teilranking „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ die Note B erreicht. Um dieser Bewertung Rechnung zu tragen, erfolgt für Beiträge, die (auch) eine wirtschaftswissenschaftliche Methodik zum Gegenstand haben, das nachfolgend beschriebene Begutachtungsverfahren.

  1. Ist der Beitrag grundsätzlich für das Profil von Steuer und Wirtschaft geeignet, wird für ihn durch den Herausgeberkreis oder externe Gutachter mindestens ein Kurzgutachten erstellt und dem Autor zur Verfügung gestellt. Über die Anzahl externer Gutachter entscheiden die geschäftsführenden Herausgeber. Die Gutachter bleiben anonym.
  2. Besteht ein Überarbeitungsbedarf, wird der Begutachtungsprozess für die wiedereingereichte Version wiederholt, bis der Beitrag für eine Veröffentlichung in Steuer und Wirtschaft angenommen wird. Bei Abdruck wird auf das durchgeführte Begutachtungsverfahren hingewiesen („Peer Review“).
  3. Der Begutachtungsprozess soll in jeder Begutachtungsrunde spätestens nach acht Wochen abgeschlossen sein.
  4. Die Gutachter eines Jahrgangs werden im jeweiligen Heft 4 veröffentlicht.
     

Juristische Beiträge

  1. Über die Annahme von Beiträgen, die eine juristische Methodik zum Gegenstand haben, entscheiden die geschäftsführenden Herausgeber. Im Einzelfall wird ein Mitherausgeber zur weiteren Prüfung hinzugezogen.
  2. Auf Wunsch des Autors wird auch für juristische Beiträge ein anonymisiertes Begutachtungsverfahren durchgeführt. Der Prozess folgt der wirtschaftswissenschaftlichen Begutachtung. Bei Abdruck wird auf das durchgeführte Begutachtungsverfahren entsprechend hingewiesen.
     

Externe Gutachter

  • Prof. Dr. Carmen Bachmann
  • Prof. Dr. Kay Blaufus
  • Prof. Dr. Markus Diller
  • Prof. Dr. Philipp Dörrenberg
  • Prof. Dr. Sebastian Eichfelder
  • Prof. Dr. Guido Förster
  • Prof. Dr. Siegfried Grotherr
  • Prof. Dr. Frank Hechtner
  • Prof. Dr. Jost H. Heckemeyer
  • Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer
  • Prof. Dr. Silke Hüsing
  • Prof. Dr. Holger Kahle
  • Prof. Dr. Simon Kempny
  • Prof. Dr. Dirk Kiesewetter
  • Daniel Klein
  • Prof. Dr. Stephan Kudert
  • Prof. Dr. Heinz Kußmaul
  • Prof. Dr. Andreas Löffler
  • Christopher Ludwig
  • Prof. Dr. Franz Jürgen Marx
  • Prof. Dr. Claudia Neugebauer
  • Prof. Dr. Katharina Nicolay
  • Dr. Judith Niehues
  • Prof. Dr. Rainer Niemann
  • Prof. Dr. Andreas Oestreicher
  • Prof. Dr. Marcel Olbert
  • Prof. Dr. Michael Overesch
  • Prof. Dr. Erich Pummerer
  • Prof. em. Dr. Dr. h. c. Wolfram Richter
  • Prof. Dr. Martin Ruf
  • Prof. Dr. Wolfram Scheffler
  • Prof. Dr. Ute Schmiel
  • Prof. Dr. Philipp Sibbertsen
  • Prof. Dr. Robert Ullmann
  • Prof. Dr. Johannes Voget
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Franz W. Wagner
  • Prof. Dr. Christoph Watrin