Durch den Dschungel an steuerlichen und nachhaltigkeitsbezogenen Transparenzpflichten wird Dr. Madeleine Kockrow vom Institut für Steuerrecht der Universität Köln führen. Der Vortrag verbindet wissenschaftliche Grundlagen mit praktischer Erfahrung – von der Datenverfügbarkeit und Berichterstellung, über Benchmarking der veröffentlichten Berichte bis hin zu deren Audit.
- Worin konkret wird Transparenz verlangt?
- Public Country-by-Country Reporting → Veröffentlichung von u.a. Umsätzerlösen, Gewinn vor Steuern und gezahlten Ertragsteuern auf Länderebene
- Tax Strategy → Umgang mit Steuerplanung, Risikomanagement (TCMS), Verhältnis zur Finanzverwaltung
- Total Tax Contribution & „Green Taxes“ (TCFD) → Veröffentlichung des Gesamtbetrags aller gezahlten & einbehaltenen Steuern nach Steuerarten
- in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD / ESRS) → über GRI 207 auch steuerliche Offenlegungen
- Internationale Sustainability Ratings & Ranking → Investoren erwarten steuerliche Offenlegungen, die über die regulatorischen Anforderungen hinausgehen.
Doch: Wie viel Transparenz ist eigentlich sinnvoll? Denn immer mehr und immer umfangreichere Transparenzpflichten bedeuten nicht zwangsläufig auch mehr Erkenntnisgewinn. Und Unternehmen müssen dabei die Erwartungshaltung von sogar zwei Adressaten erfüllen:
Shareholder-Perspektive auf der einen Seite: Maximierung des Gewinns und Steuern als Kostenfaktor – Steueroptimierung im Rahmen des nach § 42 AO rechtlich Zulässigen.
Stakeholder-Perspektive auf der anderen Seite: Steuern als gesellschaftlicher Beitrag („fair share“) – verbunden mit steigenden Erwartungen an die Compliance und Verständlichkeit der steuerlichen Offenlegungen.
Wirken Steuern und Nachhaltigkeit zunächst noch wie zwei getrennte Welten, zeigt der Vortrag: Sie sind über die staatliche Finanzierungsfunktion und die unternehmerischen Transparenzpflichten eng miteinander verbunden.
Veranstalter
Kölner Kolloquium zum Steuerrecht
Ort
Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln
Bernhard-Feilchenfeld-Straße 9
Raum 6.229
50969 Köln
Diskutanten
Dr. Madeleine Kockrow, RAin, Universität zu Köln
Information
Beim Kölner Kolloquium zum Steuerrecht diskutieren Referenten aus Beratung, Finanzverwaltung, Richterschaft und Wissenschaft aktuelle steuer- oder bilanzsteuerrechtliche Themen. Das Kolloquium wird veranstaltet vom Institut für Steuerrecht und Institut für Gesellschaftsrecht der Universität zu Köln. Die Teilnahme ist kostenlos. Das Kölner Kolloquium zum Steuerrecht wird vom Verein der Kölner Steuerrechtswissenschaft gefördert. Weitere Termine des Kölner Kolloquiums zum Steuerrecht finden Sie hier.