Kinderarmut ist ein ernstzunehmendes Problem. Laut Statistschem Bundesamt waren 2024 gut 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche armutsgefährdet. Um betroffene Familien finanziell besser auszustatten, wird derzeit diskutiert, den sog. BEA-Freibetrag, eine steuerliche Vergünstigung, die Aufwendungen für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ausgleicht, zu streichen. Die eingesparten Mittel sollen auf armutsgefährdete Kinder und Jugendliche verteilt werden. In einem aktuellen Bericht von REPORT MAINZ und des ARD Team Recherche nimmt Johanna Hey zu der Frage Stellung, ob dem Vorschlag etwaige verfassungsrechtliche Hürden entgegenstehen. Ihr Fazit: Das BVerfG habe den BEA-Freibetrag als verfassungskonforme Möglichkeit angesehen, zwingend verfassungsrechtlich geboten sei er jedoch nicht. Der Beitrag ist in der ARD-Mediathek abrufbar (→ Link).